Die Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung ist die einfachste und günstigste Art der Scheidung.

Voraussetzung dafür ist eine einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen und eine gemeinsamer Antrag. 

Die Lebensgemeinschaft muss seit zumindest 6 Monaten aufgelöst sein und eine Beratung über die Auswirkungen einer Scheidung auf minderjährige Kinder muss dem Gericht vorgelegt werden.

 

Wie eine Einvernehmliche Scheidung eingeleitet wird

Zusammen mit dem Scheidungsantrag wird eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung verfasst und dem Gericht gemeinsam mit einer Heiratsurkunde übermittelt.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden folgende Punkte geregelt:

  • Die Obsorge über gemeinsame Kinder
  • Die hauptsächliche Betreuung der Kinder
  • Der Kindesunterhalt
  • Das Kontaktrecht (Besuchsrecht)
  • Ein Ehegattenunterhalt
  • Die Aufteilung des Vermögens
  • Die Aufteilung der gemeinsamen Schulden
  • Die Aufteilung der Verfahrenskosten

 

Nur wenn sich beide Ehegatten über alle diese Fragen einig sind, kann eine einvernehmliche Scheidung beantragt werden. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung eines Lösungsvorschlages und erstellen für Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung.

 

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0316/84 84 48 oder per E-Mail an kanzlei@flick.at.

Im Rahmen der Erstberatung kann unverbindlich abgeklärt werden, was in Ihrer konkreten Scheidungssituation zu beachten ist, ob Sie dafür einen Anwalt benötigen und mit welchen Kosten zu rechnen ist.