Die Scheidungsvorbereitung

 

Ich will mich scheiden lassen -  Was muss ich tun?

Eine Scheidung zieht teilweise erhebliche Rechtsfolgen nach sich. Sie muss daher "gut vorbereitet" sein. Unterhaltsansprüche sind in der Regel an ein Verschulden des anderen Ehegatten geknüpft. Dieses muss nachgewiesen werden. Alle gemeinsamen Ersparnisse fallen in die Aufteilung. Eine Dokumentation ist unerlässlich.

 

Sichern Sie Beweise

Wenn Ihnen eine Eheverfehlung Ihres Ehegatten bekannt wird, heben Sie alle Beweise auf, kopieren Sie E-mails, Briefe, Kreditkartenabrechnungen und fotografieren Sie SMS. Sprechen Sie mit Zeugen und notieren Sie sich deren Erzählungen. Nötigenfalls beauftragen Sie einen Privatdetektiv. 

Auch wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung planen, verbessern solche Beweise Ihre Verhandlungsposition.

 

Führen Sie ein Tagebuch

Notieren Sie sich alle Vorfälle, die sich ereignen. Machen Sie sich auch ein Gedächtnisprotokoll für die Vergangenheit. Gehen Sie möglichst chronologisch vor. In einem Scheidungsverfahren müssen keine "unwiderlegbaren" Beweise vorgelegt werden, sondern reicht Ihre glaubwürdige Darstellung der Dinge.

 

Dokumentieren Sie alle Vermögenswerte

Informieren Sie sich über die gesamte finanzielle Situation Ihres Ehepartners. Notieren Sie sich die Kontonummern der Sparbücher, Wertpapierdepots und aller Konten. Nach Möglichkeit fertigen Sie Kopien an. Nachdem eine Scheidungsklage erhoben wurde, kommen Sie vermutlich nicht mehr an diese Informationen.

 

Ändern Sie alle Passwörter

Sichern Sie Ihren E-mail-Account und Ihr Konto vor unerwünschten Zugriffen Ihres Ehegatten, indem Sie alle Passwörter ändern, damit dieser nicht Beweise "gegen" Sie sammeln oder Manipulationen durchführen kann.

 

Begehen Sie selbst keine Eheverfehlung

Auch wenn Ihr Ehepartner eine schwerwiegende Eheverfehlung begangen hat und Sie der Meinung sind, dass die Ehe zerüttet und eine Scheidung unvermeidbar ist, dürfen Sie selbst keine Eheverfehlung setzen. Ihnen könnte deshalb (auch nachträglich) ein Mitverschulden an der Scheidung angelastet werden, wodurch Sie möglicherweise Ihren Unterhaltsansprüch verlieren.

 

Gestehen Sie keine eigenen Eheverfehlungen

Vor allem Ihr Unterhaltsanspruch hängt vom alleinigen oder zumindest überwiegenden Verschulden Ihres Ehegatten ab. Gestehen Sie niemals selbst eine Eheverfehlung ein, auch wenn diese schon Jahre zurück liegt. "Alles was Sie sagen wird gegen Sie verwendet."

 

Ziehen Sie nicht einfach aus

Auch wenn es Ihr verständlicher Wunsch ist, so schnell wie möglich eine räumliche Trennung herzustellen, dürfen Sie ohne (schriftliche) Zustimmung Ihres Ehepartners nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Dies könnte Ihnen als böswilliges Verlassen und somit als Scheidungsgrund vorgehalten werden. 

Nur wenn Ihr Ehepartner schriftlich zustimmt, dass er in den Wohnsitzwechsel einwilligt und daraus in einem Scheidungsverfahen später keinen Scheidungsgrund ableitet, dürfen Sie ausziehen.

Wenn Ihnen auf Grund des Verhaltens (etwa wegen Gewalttätigkeit, Drohungen oder Psychoterror) ein weiteres Zusammenleben nicht mehr zumutbar ist, können Sie bei Gericht die Bewilligung zur gesonderten Wohnsitznahme beantragen.

 

Unterschreiben Sie nichts

Wenn Sie eine Scheidung vorbereiten gilt vor allem Eines: Lassen Sie sich ausreichend Zeit!

Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen und machen Sie keine Zusagen, bevor Sie nicht über alle Aspekte ausreichend informiert und rechtlich beraten sind. 

Der Wunsch nach einem möglichst schnellen Ende der belastenden Situation ist selten ein gute Ratgeber!

 

Lassen Sie sich rechtlich beraten

Eine Scheidung zieht viele rechtliche Folgen nach sich, betreffend den Unterhalt, die Aufteilung oder die Obsorge über gemeinsame Kinder, aber auch in sozial- und pensionsrechtlicher Sicht. Um sich alle Rechte zu bewahren ist die richtige Wahl der geeigneten Scheidungsform unerlässlich.