Rechtsbelehrung über die Scheidungsfolgen 

(Außerstreitgesetz)

Die für eine einvernehmliche Scheidung bei vielen Gerichten benötigte Bestätigung über die erfolgte Belehrung über die Scheidungsfolgen erhalten Sie in unserer Kanzlei. 

Ehegatten, die eine einvernehmliche Scheidung beantragen aber nicht anwaltlich vertreten sind, müssen auf Verlangen des Richters dem Gericht eine Bestätigung vorlegen, dass sie eine Rechtsbelehrung über die rechtlichen Folgen einer Scheidung erhalten haben. Von besonderer Bedeutung sind die unterhalts- und sozialrechtlichen Auswirkungen der Ehescheidung.

Gerne erteilen wir Ihnen diese gesetzlich benötigte Rechtsbelehrung und stellen Ihnen eine schriftliche Bestätigung darüber zur Vorlage beim Gericht aus. 

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-mail für eine Terminvereinbarung.